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In diesem Artikel finden Sie viele nützliche Infos und zum Thema Riester Rente Online Aktuell.

Zunächst einige allgemeine Informationen zur Riester Rente an sich.

Was versteht man unter Grundsicherung?

Wenn es um Riester Rente Online Aktuell geht, stößt man bei Recherchen oft auf den Begriff der Grundsicherung. Was ist die Grundsicherung? Im Jahr 2003 wurde bei den Renten die Grundsicherung eingeführt, um die Altersarmut zu verhindern. Diese hat den gleichen Charakter wie Sozialhilfe und soll helfen, den Lebensbedarf abzudecken. Aktuell wird der Lebensbedarf bei 627,00 € Brutto angesetzt. Sind Ihre Einkünfte als Rentner oder Rentnerin geringer als der Lebensbedarf, tritt der Staat in Aktion und stockt Ihre staatlich auf den Wert des Lebensbedarfs auf.
Zur Berechnung der Grundsicherung werden grundsätzlich all Ihre Einkünfte herangezogen, d.h. Ihre Rente, Zinseinkünfte, Vermietungen oder Verpachtungen, Kleinjobs und jeder Bürger. Im ungünstigsten Fall kann dies dazu führen, dass Ihre private Rente mit der Zahlung für die Grundsicherung verrechnet wird.
Beispiel 1: Sie erhalten 400 Euro Rente und haben keine weiteren Einkünfte. In diesem Fall erlangen Sie von dem Staat zusätzlich 227 Euro, damit Ihre Grundsicherung gewährleistet ist.
Beispiel 2: Sie erlangen 400 Euro Rente + 50 Euro Riester Rente = 450 Euro In diesem Fall erhalten Sie vom Staat zusätzlich 177 Euro. Ihre angesparte private Zusatzrente wird deshalb mit Ihrem Anspruch auf Grundsicherung verrechnet. Mit entsprechender Beratung und kleinen Tricks, wie jeder Bürger vorzeitiger Kündigung des Riester-Konstruktes, lassen sich derartige Einbußen jedoch minimieren.
Beispiel 3: Sie erhalten 600 Euro Rente + 100 Euro aus privater Absicherung = 700 Euro In diesem Fall erhalten Sie keine Zusatzgelder von dem Staat, denn Sie liegen 73 Euro über der Grundsicherung. Ihre private Vorsorge hat sich deshalb auf jeden Fall gelohnt.
Derzeit sind etwa 2% aller Rentner in Deutschland von der Grundsicherung in Zusammenhang mit Zusatzrenten betroffen.
Um private Altersvorsorge weiterhin attraktiv zu machen, plant der Gesetzgeber entsprechende Änderungen, die jeder Mann und jede Frau dazu führen könnten, dass die Riester Rente nicht mehr bei der Grundsicherung angerechnet wird oder es entsprechende Freibeträge bei der privaten Altersvorsorge und Absicherung gibt.

Trotz allem ist und bleibt private Altersvorsorge ein wichtiges Thema, um das sich jeder Bundesbürger kümmern sollte - und das so früh wie möglich. Denn nur durch entsprechende Absicherung haben Sie die Möglichkeit, sicher zu stellen, dass Sie gar nicht erst unter die Grundsicherung rutschen. Und je eher Sie mit privater Altersvorsorge beginnen, desto höher sind Ihre Gewinne durch Zinsen und offizielle Vergünstigungen wie jeder Mann und jede Frau bei der Riester Rente.

Ändern der Riester-Sparbeiträge

Wer glaubt, dass er lebenslang an einmal vereinbarten zur Riester Rente gebunden ist, der irrt. Denn es ist fürderhin möglich, seine zur Riester Rente zu ändern. Man kann sie erhöhen, wenn es einem finanziell einmal besser geht oder auch wieder niedriger ansetzen, wenn schwerer Zeiten anbrechen. Man ist d.h. nicht starr an einmal vereinbarte Zahlungen gebunden. In ganz schlechten Zeiten ist es sogar möglich, die auszusetzen. Was man jedoch bedenken sollte, ist die Tatsache, dass zum Erhalt der vollen staatlichen Förderung eine bestimmte Summe in den Vertrag eingezahlt werden muss. Wenn man weniger einzahlt, wird die staatliche Förderung entsprechend prozentual gekürzt. Und fürderhin die jährliche Steuerersparnis ist natürlich von der Höhe der Riester- abhängig.
Wer die Änderung seiner Riester- erwägt, sollte vorher prüfen, ob das mit Aufwände verbunden ist. Denn es gibt , die bei Veränderung der monatlichen eine Gebühr erheben. Am besten prüft man das schon bei Abschluss der Riester-Rente, denn die sind natürlich dazu verpflichtet, ihre Gebühren offenzulegen. Hier lohnt und hilft ein unabhängiger Riester-Vergleich, bei dem Sie diverse miteinander vergleichen.

Riester für Ehenpaare

Mit der Riester Rente kann man sich auf angenehme Art und Weise eine Zusatzrente aufbauen, vor allem wenn man zu den förderfähigen Personengruppen zählt. aber was ist z.B. mit Hausfrauen, die nicht berufstätig sind? Sie können aufatmen, denn genauso sie dürfen riestern. Hausfrauen, die selbst nicht berufstätig sind, haben Anrecht auf die volle Zulage, wenn ihr geförderter Ehepartner seine vollen Eigenbeträge in die Riester Rente einzahlt. Hier wird entsprechend dann doppelt geriestert - und später doppelt profitiert. Das gilt natürlich genauso im umgekehrten Fall, dass die Frau berufstätig ist und der Mann zu Hause bleibt und sich zum Beispiel um die Kinder und den Haushalt kümmert.
Aber was ist, wenn der Ehepartner ebenfalls arbeitet, aber als Selbstständiger? Selbstständige sind normalerweise ja von der Förderung ausgeschlossen. In diesem Sonderfall gleichwohl nicht. Wenn ein Ehepartner angestellt ist und die vollen zahlt, dann kann gleichfalls der selbstständige Ehepartner riestern und erhält ebenfalls die volle Zulage.

(c) B&S

Hannoversche Leben


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